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Schärfere Corona-Regeln 2G für Hallensport!

Wie bereits in den Medien berichtet, gilt ab Donnerstag, den 25.11.2021 die 2G Regel (geimpft und genesen). >>mehr hier landessportbund-hessen<<

Die neuen Regeln gelten zunächst bis 23. Dezember. Es dürfen nur geimpfte und genesene in die Sporthalle. Sportler*innen die nicht geimpft sind und trotzdem einen Test (PCR- oder Schnelltest) mitbringen, dürfen NICHT in die Sporthalle. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren genügt ein Negativnachweis (bspw. das Testheft).

Neue Corona-Regeln für den Sport in Hessen / Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 18. November 2021, 19.30 Uhr Quelle: hessenschau.de, sportschau.de #Ausgeschlossen wird allerdings ein flächendeckender Sport-Lockdown. „Eine Ausübung des Sports darf nicht untersagt werden“, heißt es im neuen Gesetz. Lokal kann es jedoch zu Schließungen aufgrund akuter Fälle kommen.

  • In Hessen werden nun neue Regelungen nach den von Bundestag und Bundesrat festgelegten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie Änderungen nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten Konferenz umgesetzt. Demnach soll mit Inkrafttreten der neuen Schutzverordnungen ein negativer Corona-Test alleine nicht mehr für einen Besuch von Innenräumen in Restaurants, Sportstätten oder Kultureinrichtungen ausreichen.
  • Personen, die nicht geimpft werden können, haben dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Im Attest ist eine medizinische Begründung anzugeben. Die dem Attest zugrundeliegende Beeinträchtigung muss in der Bescheinigung nicht benannt werden. Da private Stellen nach eigener Einschätzung über die Zulassung von Personen befinden können, empfiehlt es sich auch hier ein ärztliches Attest mitzuführen.

AHA-Regeln gelten nach wie vor!  Wer hustet, Fieber hat oder sich unwohl fühlt, bleibt unbedingt zu Hause!

Bitte bleibt gesund!

der Vorstand, Übungsleiter, Trainer und Helfer