Presseinformation 15. März 2022; Ministerpräsident Bouffier: „Mit einer Übergangsphase bleiben wir besonnen und handlungsfähig“. Auf Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfs des Bundes beabsichtigt Hessen folgende Regelungen in zwei Schritten: Übergangsphase (20. März bis 2. April): Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Informationen: hessenschau.de und hessen.de
Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem: Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig. Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus
Diese Info wurde am 3. März 2022 veröffentlicht: Entschärfte Regelungen für den Hallensport. Sport ist ab 04. März 2022 in der Halle wieder nach der 3G-Regel (geimpfte – genesene – getestete) und im Freien ohne Einschränkung möglich.
Corona-Regeln in Hessen – Aktuelle Regeln auf einen Blick gültig erst ab 04.03.2022 (www.hessen.de)
Hinweis: Ab den 04. März 2022 wird es weitere Änderungen geben. Die ab dem 04. März geltende Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen liegt bereits vor. Auch diese enthält neue Regelungen, die den Sport betreffen. Die entsprechenden Auslegungshinweise und die daraus resultierenden FAQs werden wir veröffentlichen, sobald uns diese vorliegen.
Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln (A=Abstand-H=Hygiene-A=Alltag mit Maske) gelten nach wie vor!
Wer hustet, Fieber hat oder sich unwohl fühlt, bleibt unbedingt zu Hause! Schulkinder bitte Testheft mitbringen, in denen die Tests dokumentiert werden. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wird von einer Testerfordernis abgesehen.
Was bedeutet die 3G-Regel + AHA-Regeln mehr >>hier<<